Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz

USG 2015

§ 5 Leistungen an Reservistendienst Leistende

Reservistendienst Leistende erhalten Leistungen nach Maßgabe dieses Kapitels. Bei Teilzeitbeschäftigung nach § 30a Absatz 1 des Soldatengesetzes werden die Leistungen nach diesem Kapitel anteilig gewährt.

§ 4 § 6